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Irme Stetter-Karp gegenüber KNA: Ich schöpfe Hoffnung daraus, dass es in der Mitte der Gemeinden in Deutschland sehr viele Menschen gibt, die eine Öffnung der Weiheämter herbeisehnen und diese Öffnung brauchen, wenn sie ihren Glauben teilen und ihn nicht nur als Privatangelegenheit verstehen wollen. Das ist gleichermaßen eine Frage nach der Partizipation von Frauen als auch der Suche nach Auswegen aus einer großen pastoralen Not.
Auszüge aus dem Apostolischen Schreibens „Ordinatio Sacerdotalis“ vom 22. Mai 1994:
2. Die Erklärung wiederholt und erläutert die von Paul VI. dargelegten Gründe dieser Lehre, wobei sie schlußfolgert, daß die Kirche für sich nicht die Vollmacht in Anspruch nimmt, „Frauen zur Priesterweihe zuzulassen“.[3] Zu solchen fundamentalen Gründen fügt jenes Dokument noch theologische Gründe hinzu, die die Angemessenheit jener göttlichen Verfügung für die Kirche erläutern, und es zeigt deutlich, daß die Handlungsweise Christi nicht auf soziologischen oder kulturellen Motiven der damaligen Zeit beruhten. So führte Papst Paul VI. dann erläuternd aus, „der wahre Grund liegt darin, daß Christus es so festgelegt hat, als er die Kirche mit ihrer grundlegenden Verfassung und ihrer theologischen Anthropologie ausstattete, der dann in der Folge die Tradition der Kirche stets gefolgt ist“. In dem Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem habe ich selbst diesbezüglich geschrieben: „Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten“.
In der Tat bekunden die Evangelien und die Apostelgeschichte, daß diese Berufung gemäß dem ewigen Plan Gottes erfolgte: Christus erwählte die, die er wollte (vgl. Mk 3,13-14; Joh 6,70), und er tat das zusammen mit dem Vater „durch den Heiligen Geist“ (Apg 1,2), nachdem er die Nacht im Gebet verbracht hatte (vgl. Lk 6,12). Darum hat die Kirche bei der Zulassung zum Amtspriestertum [6] stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte (vgl. Offb 21,14). — Die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrem Amt nachfolgen sollten. —