Während eines kirchlichen Untersuchungsverfahren für eine Seligsprechung werden jeweils im Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person gesammelt. Ziel ist es, ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den «Ruf der Heiligkeit» nachzuweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.
Nach Worten von Wiertz kann Ailbertus aufgrund der lärmerfüllten Gegenwart und der Orientierungslosigkeit heute ein Vorbild bei der Suche nach Gott und dem Sinn des Lebens sein. Der Priester habe Gott in der Stille und Einsamkeit gesucht.
Laut Moll gründete Ailbertus, der nach der Regel der Augustiner-Chorherren in Stille gelebt habe, die Klöster Rolduc
(Niederlande) und Clairefontaine (Nordfrankreich). Später habe er sich nach Sechtem bei Bonn zurückgezogen, wo er am 19. September 1122 gestorben sei und wo sich seine sterblichen Überreste befänden.
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen.