Der Ehevertrag ist vor dem Altare Gottes abgeschlossen und sozusagen von Gott mitunterzeichnet. Gott aber nimmt seine Unterschrift nicht mehr zurück, weil er in die Natur des Ehevertrages selbst die lebenslängliche Dauer gelegt hat.
Der Hochzeitstag soll nicht wie ein rein weltlicher Feiertag in Saus und Braus eingeleitet werden. Die Verantwortung dieses Tages ist schwer wie ein Mühlstein, und alle Blumen und Jubelschreie und Festlichkeiten können eine sinnige Seele über den Ernst des Tages nicht hinwegtäuschen. Von einer Hochzeit der biblischen Geschichte heißt es: „Sie hielten Hochzeitsmahl in der Furcht des Herrn.“ (Tob. 9, 12)
Quelle: Auf zu den Sternen – Sentenzen von Kardinal Faulhaber – Abendland-Verlag, Wuppertal